Logbucheintrag

4. Januar 2021

Bebauungsplan ist in Kraft getreten

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadtt Rostock hat in ihrer Sitzung am 17.06.2020 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde am 21.11.2020 im Städtischen Anzeiger öffentlich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten. Damit sind nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Werftdreiecks gegeben. Den Bebauungsplan mit der Begründung und die öffentliche Bekanntmachung können Sie im Downloadbereich herunterladen.