Logbucheintrag

12. November 2015

Aus dem Wettbewerb: Protokoll des Rückfragenkolloquiums

Am 21. Oktober 2015 fand in der Aula der Volkshochschule Rostock, Am Kabutzenhof 20A, das Rückfragenkolloquium als Auftakt zum städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „WOHNEN AM NEUEN WERFTDREIECK“ statt. Neben Vertretern der 20 teilnehmenden Büros bzw. Teams aus Architekten/Stadtplanern und Freiraumplanern/Landschaftsarchitekten waren Vertreter der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH sowie der Stadt Rostock als auch externe Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten und Verkehrsplaner als Mitglieder des Preisgerichts anwesend.

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Herr Ralf Zimlich, Vorsitzender und Sprecher der Geschäftsführung der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, wies im Rahmen seiner Begrüßungsworte auf das hohe Potential des Areals für die Entwicklung eines innerstädtischen, familienfreundlichen Wohnquartiers hin. Es sei das Ziel, verschiedene Wohnformen zu entwickeln, um die Entwicklung eines gemischt genutzten Wohnquartiers zu unterstützen. Zudem sei ein ansprechendes Wohnumfeld zu schaffen, welches neben dem WIRO-KundenCenter Reutershagen und der oder den Kita(s) sowie kleinflächigem Einzelhandel zum Beispiel auch die Einrichtung einer Hundestagesstätte aufnehmen könne. Insgesamt handele es sich um eine herausfordernde und sehr spannende Wettbewerbsaufgabe, die von den teilnehmenden Teams kreative und nachhaltige Entwurfskonzepte für das neue Wohnquartier erwarten lässt.

Die Planungen für das Areal des Werftdreiecks weisen bereits eine längere Vorgeschichte auf. So war zunächst u.a. eine Nutzung durch großflächigen Einzelhandel vorgesehen. Die Stadt sei nun sehr froh zusammen mit der WIRO in diesem Gebiet dringend benötigten Wohnraum schaffen zu können, erläuterte Herr Ralph Müller, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft. Der Wettbewerb biete eine große Chance für die Stadtentwicklung, eine innerstädtische Fläche dieser Größenordnung als neuen Wohnstandort zu entwickeln. Jedoch sei das Plangebiet im Zusammenhang mit seinem Umfeld zu betrachten, z.B. im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung sowie der Lärmthematik.

Frau Annette Niemeyer, Vorsitzende des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt, erläuterte, dass der Ortsbeirat die Entwicklung des Areals am Werftdreieck bereits seit geraumer Zeit begleite und dieser die vorherigen Überlegungen bzw. Planungen, u.a. eine Nutzung als Standort für großflächigen Einzelhandel, sehr kritisch beurteilt habe. Der Ortsbeirat freue sich nun über die Entwicklung zu einem Wohnstandort und habe sich in diesem Zusammenhang für eine Bürgerbeteiligung schon in einer frühen Phase des Projektes eingesetzt.

Im Rahmen des Rückfragenkolloquiums wurden die im Vorfeld schriftlich eingereichten sowie in der Veranstaltung weiteren mündlichen Fragen durch das Preisgericht beantwortet. Diese Fragen bezogen sich insbesondere auf die Themenbereiche verkehrliche Erschließung und benötigter Stellplatzbedarf, Einbindung der Heinkel-Wand, Eckdaten für die Wiederherstellung des Kayenmühlengrabens sowie den Umgang mit der besonderen Lärmsituation des Areals.

Nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Punkte:

Verkehrliche Erschließung

  • Die Erschließung des neuen Wohnquartiers ist grundsätzlich von der Werftstraße aus vorzusehen. Sollten die Teilnehmer überlegen, eine Anbindung auch über die neue Planstraße herzustellen, so ist dies fundiert von einem Verkehrsplaner zu hinterlegen.

Stellplatzschlüssel

  • Gemäß aktuell gültiger Verordnung der Hansestadt Rostock ist ein Stellplatzschlüssel von 1,0 Kfz/WE nachzuweisen. Im Sinne einer intelligenten Planung für ein autoarmes und sehr gut an den ÖPNV angebundenes Quartier sollten die Stellplatzflächen jedoch entsprechend möglicher geringerer zukünftiger Bedarfe sinnvollerweise modular, also erweiterungsfähig, in das Konzept eingebunden werden. Der Stellplatzschlüssel von 1,0 Kfz/WE stellt dabei die maximale Ausbauvariante dar.

Heinkel-Wand

  • Eine Entscheidung über den Erhalt oder Nicht-Erhalt der „Heinkel-Wand“ steht derzeit noch aus. Im Rahmen des Wettbewerbs ist zunächst der Status quo zu berücksichtigen. Die Neubebauung sollte gestalterisch angemessen auf die Heinkel-Wand reagieren; das Konzept sollte jedoch auch ohne Einbezug der Heinkel-Wand funktionieren.
  • Die Heinkel-Wand an der Lübecker Straße ist nicht direkter Bestandteil des Wettbewerbsgebietes. Intelligente Lösungsvorschläge zum Dialog des neuen Quartiers mit der Heinkel-Wand dürfen von den Teilnehmern jedoch gern angeboten werden.

Wiederherstellung Kayenmühlengraben

  • Die Tiefe von 3 m resultiert maßgeblich daraus, dass an den Holbeinplatz angeschlossen und das Niederschlagswasser von dort im freien Gefälle in Richtung Warnow abgeführt werden soll. Die Sohltiefe am Holbeinplatz stellt damit die entscheidende Höhe dar.
  • Der Verlauf westlich der Max-Eyth-Straße ist einerseits in der Topographie begründet (geringere Geländehöhen). Zum anderen ist der Sammler unterhalb der Max-Eyth-Straße zwingend zu erhalten. Bei einem Verlauf des Gewässers auf der östlichen Seite der Max-Eyth-Straße müsste der Sammler gequert werden.

Lärm

  • Der Lärmsituation ist insbesondere mittels einer entsprechenden Gebäudekonfiguration und -ausrichtung zu begegnen. Im Kap. 5.4.1 der Auslobung sind zudem weitere Aspekte aufgelistet, die im Hinblick auf den Lärmschutz bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen sind.
  • In den von Lärm besonders stark betroffenen Bereichen sind gewerbliche Gebäude/Baufelder denkbar; generell liegt der Schwerpunkt der zukünftigen Nutzung aber beim Wohnen.
  • Es ist von den Teilnehmenden städtebaulich zu bewerten, in welchem Maße Wohnnutzung östlich der Planstraße erfolgen kann.